In der ersten betrachtung vom25. Juli 2010> wurde der versuch unternommen, architekurfotografie einer näheren begrifssbestimmung zu unterziehen – und genauso korrekt wie darauf hingewiesen – scheitert der versuch an dessen innwohnender komplexizität.
Ist im 19. jahrhunderts noch der bedeutungszusammenhang sowie der verwendungszweck weitestgehend im dokumentarischen charakter der gebauten umwelt zu finden. So hat sich in der neuzeit sowie der zeitgenössischen kunst der begriff, sowie das gesamte gerne architekturfotografie, einen grundlegenden bedeutungswandel erfahren: „architektur wird als bildmotiv eingesetzt, um außermotivische inhalte zu vermitteln“. [S. FÖRSTER] Diese offensichtliche funktions- und bedeutungsvielfalt, erfordert aber zum besseren verständnis eine genauere begriffsbestimmung. Nochmals, dabei geht es nicht darum, „… die komplexizität der architekturfotografie durch eine definition einzuebnen. Stattdessen soll versucht werden die ihm innewohnende heterogenität und vielschitigkeit aufzuzeigen.“ [EMDE]
Emde hat hierzu, um einen rahmen zu bieten, drei eng miteinander verküpfte punkte aufgezählt:
1. Architekturfotografie ist eine überbegriff, der alles umfaßt von wissenschaftlicher neutraler dokumentation bis hin zur „bildkünstlerischen Interpretation oder von den historischen fotopionieren bis zu den zeitgenössischen fotokünstlern“.
2. Architekturfotografie als begrifff ist extrem wandelbar, je nach kontext und historizität kann er verschiedene bedeutungen und funktionen annehmen, der jeweils eine neuerliche konstitution durch bestimmte diskurse und praxen erfährt
3. Die bedeutungsvielfalt führt auf den allgemeinen fotografiebegriff zurück, der ohnehin einen steten wandel unterliegt. Und wird noch erweitert durch die „unterschiedlichsten komponenten, die dem architekturbegriff selbst zu eigen sind“ und auch diese unterliegen einen andauernden wandel und einer neubewertung.