Tag: 20. August 2010

_vertragsrecht: architekten und fotografen 100818

“Der Architekt wirbt durch sein Werk” skizzen, pläne, bilder und fotografien sind zweifelsfrei die wichtigsten kommunikativen medien im architektonischen prozeß. Beauftragt ein architekt einen spezialisierten fotografen, dann unter der prämisse, daß dieser das gebäude nach aussen hin kommunizierbar und für jeden erlebbar macht und zwar durch seine eigene gestalterischen möglich- und fähigkeiten, die es ihm erlauben unterschiedliche interpretation des gebäudes zu erzeugen. “Bei einer solchen beauftragung sind jedoch verschiedene aspekte des urheberrechts, vor allem des […]