Tag: 25. Juli 2010

_architekturfotografie – begriffsbestimmung 100725

2 Comments

“Quot homines, tot sententiae” – Terenz, Phormio 454 Je intensiver die auseinandersetzung mit dem thema architekturfotografie ist, desto augenfälliger wird das fehlen einer durchgängigen begriffsbestimmung. Diese abwesenheit ist umso erstaunlicher, als gerade die werke der düsseldorfer schule (zb. andreas gursky, thomas struth und candida höfer u.a) mitte der 80 jahre einzug in die museen und den kunstkonsens gehalten haben. Allein eine allgemeine begriffsbestimmung stellt ein relatives problem dar: Otto HOCHREITER sah in der architekturfotografie “die […]